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Business-Lexikon
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Unternehmensgründung leicht gemacht

26.03.2020

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Haben Sie schon eine Geschäftsidee? Möchten Sie sich selbstständig machen? Dann steht bei Ihnen demnächst eine Unternehmensgründung an. Sie erfahren hier, welche Schritte dabei wichtig sind. Die Firmengründung in der Schweiz ist einfacher als gedacht.
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Übersicht

 

Die Unternehmensgründung - die Haftungsfrage in der Vorüberlegung

Ob man sich für eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft entscheidet, hängt neben der strategischen Ausrichtung des Unternehmens unter anderem davon ab, welches persönliche Risiko man eingehen möchte. Als Einzelunternehmer haftet man auch mit seinem Privatvermögen Forderungen. Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist es möglich, den persönlichen Haftungsbetrag auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen.

 

Der Zweck der Firma, Beteiligungen und das Domizil bei der Unternehmensgründung

Ihre Geschäftsidee bestimmt über den Firmenzweck. Diesen sollten Sie zu Beginn vor der Unternehmensgründung schriftlich ausformulieren. Außerdem legen Sie fest, ob und in welcher Form sich möglicherweise andere Personen oder Gesellschaften an Ihrem Unternehmen beteiligen sollen. Sie können auch später noch weitere Personen oder Gesellschaften an Ihrem Unternehmen beteiligen, aber eine anfängliche grundsätzliche Festlegung entscheidet mit über die Wahl der Rechtsform im Rahmen der Unternehmensgründung.

Weiterhin bestimmen Sie, wo sich das Domizil ihrer Firma befinden soll. Hier kann es auch interessant sein, die variierenden Steuersätze der Kantone mit in die Überlegungen einzubeziehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie in der Standortwahl noch etwas variabel sind und sich nicht an einen bestimmten Ort gebunden fühlen. In Ihre Vorüberlegungen fliessen jetzt einige praktische Aspekte ein. Beispielsweise kann es hier bereits um Ihre Büro- oder Geschäftsausstattung, entsprechende Mietverträge und ähnliches gehen.

Denken Sie bei der Unternehmensgründung an den Firmennamen. Bei einem Einzelunternehmen muss der Name den Familiennamen der Gründerin/des Gründers enthalten. Gesellschaftsfirmen können dagegen unter Beachtung allgemeiner rechtlicher Grundsätze den Firmennamen frei wählen.


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Die Rechtsform bei der Unternehmensgründung

Die Rechtsformwahl ist eine besonders wichtige Entscheidung bei der Unternehmensgründung. Sie wird im Wesentlichen mitbestimmt durch die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens. Beginnen Sie beispielsweise mit einer kleineren Geschäftsidee, bei der Sie sich zunächst nebenberuflich selbständig machen wollen, werden Sie keine Aktiengesellschaft gründen. Hier stünden Gründungsaufwand und Geschäftsidee in keinem ausgeglichenen Verhältnis. Haben Sie dagegen von Anfang an Grösseres im Sinn, wollen beispielsweise auch Fremdkapital in einer gewissen Grössenordnung einwerben, kann die Aktiengesellschaft genau die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen sein.

In der Schweiz werden grundsätzlich Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften zählen Einzelunternehmen, die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften werden die Aktiengesellschaften (AG) sowie die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gerechnet. Neben Unternehmensstrategie sowie Haftung spielen bei der Rechtsformwahl weitere Aspekte eine Rolle. Die verschiedenen Rechtsformen stellen sich unterschiedlich dar im Hinblick auf das erforderliche Gründungskapital,unterscheiden sich in der Besteuerung, beim Entscheidungsspielraum des Unternehmensgründers sowie bei der sozialen Sicherung.

So kann ein Einzelunternehmen mit Kapital in selbst zu bestimmender begründet werden, während bei den Kapitalgesellschaften Mindestkapitaleinsätze in verschiedener Höhe zu erbringen sind. Da Kapitalgesellschaften auch gesondert besteuert werden, ergibt sich bei hohen Gewinnen meist eine günstigere Besteuerung bei diesen Gesellschaftsformen. Was die soziale Sicherung angeht, ist der Einzelunternehmer nicht sozialversichert, während beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH als Angestellter ebenfalls in die Sozialversicherung einbezogen ist.

 

Mindestkapital

Eng mit der Rechtsformwahl verbunden ist die Frage des Mindestkapitals. Einzelunternehmer müssen kein Mindestkapital aufbringen. Gleiches gilt für die Kollektivgesellschaften. Auch an Kommanditgesellschaften werden keine Mindestkapitalanforderungen für die Unternehmensgründung gestellt. Dagegen müssen mit der Unternehmensgründung bei diesen Kapitalgesellschaften die folgenden Mindestkapitalbeträge eingebracht werden:

Das Stammkapital bei der GmbH beträgt mindestens CHF 20'000.
Bei der AG beträgt der Mindestbetrag CHF 100'000.

 

Praktische Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung

Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, kommen verschiedene praktische Schritte auf Sie zu, bevor Sie die Eintragung im Handelsregister betreiben können. Denken Sie zu diesem Zusammenhang beispielsweise mit der Unternehmensgründung an die Einrichtung eines Sperrkontos für die Einzahlung eines Mindestkapitals. Wenn die von Ihnen gewählte Unternehmensform beim Handelsregister eintragungspflichtig ist, benötigen Sie notariell beglaubigte Gründungsdokumente für die Kapitalgesellschaften. Sie klären ab, ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist. Sie informieren sich über den Abschluss einer Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) in Ihrem Kanton, schliessen diese ab. Beträgt das Gesellschaftskapital über 1 Million Franken, wird eine Stempelsteuer fällig, die Sie entrichten müssen.

 

Die Eintragung ins Handelsregister

Die meisten Unternehmen und Gesellschaften müssen in der Schweiz ins Handelsregister eingetragen werden. Eine Ausnahme macht das Einzelunternehmen. Es muss nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn es dabei um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe geht und der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Das bedeutet, dass bei einem Einzelunternehmen die Eintragungspflicht auch einige Zeit nach der Unternehmensgründung entstehen kann, wenn verlässliche Zahlen zum Umsatz vorliegen. Wer mit seinem Einzelunternehmen nicht zur Eintragung verpflichtet ist, kann aber das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.

Alle anderen Rechtsformen wie Kollektivgesellschaft, GmbH, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft müssen grundsätzlich ins Handelsregister eingetragen werden. Insbesondere kommt es bei der Kollektivgesellschaft nicht darauf an, ob ein kaufmännisches Gewerbe betrieben wird oder nicht. Die massgeblichen Vorschriften zur Eintragung ins Handelsregister finden sich in den HVRegV 36 ff.

 

Die Unternehmensgründung - wann ist sie vollzogen?

Das Einzelunternehmen entsteht, wenn Sie eine selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Gewinnstrebigkeit wird dabei nicht vorausgesetzt. Die Kollektivgesellschaft entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister. Der Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages ist dabei freiwillig, aber dringend empfehlenswert. Gleiches gilt für die Kommanditgesellschaft. Die Kapitalgesellschaften entstehen mit der Eintragung ins Handelsregister, dem sind verschiedene rechtlich bedeutsame Schritte vorausgegangen wie beispielsweise die öffentlich beurkundete Gründung.

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